Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro.
Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden.
Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Muttertierprämie:
pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kälbin 14,00 Euro
pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro
pro Mutterschaf 5,00 Euro
pro Mutterziege 5,00 Euro
Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste (Stichtag 1.4.) bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu beantragen.
pro Semester € 150,00
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Fehring
Studienerfolg über 15 ECTS-Punkte im betreffenden Semester
Zuschuss wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt
Die Förderung für das Wintersemester (WS) kann bis Beginn des nächsten Wintersemesters (WS) beantragt werden.
Die Förderung für das Sommersemester (SS) kann bis Beginn des nächsten Sommersemesters (SS) beantragt werden.
(WS 2023/24 bis 30.09.2024 / SS 2024 bis 29.02.2025)
pro Schulanfänger bis zu € 150,00
Voraussetzung:
Hauptwohnsitz in Fehring
Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt
der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist
es sich um eine öffentliche Schule handelt
Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin.
Gefördert werden:
Schultasche
alle Schulartikel
Bekleidung
Turnbekleidung
Sport-, Haus- und Straßenschuhe.
Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden.
Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.
Quartiereigentümer:innen in Fehring können die Förderung beantragen
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fehring hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 eine pauschale Förderung für die Unterbringung von Vertriebenen beschlossen.
Diese Förderung bezieht sich auf von den Vertriebenen selbst organisierten und gemieteten Wohnraum ohne Betreuung durch den Quartiergeber und kann von Eigentümern von Wohnobjekten im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Fehring beantragt werden.
Förderrichtlinien lt. GR-Beschluss vom 18.06.2024:
Anträge zur Förderung können zwischen 01.01. und 28.02.2025 eingebracht werden.
Fördersatz: € 31,83 pro Personen (Erwachsene und Kinder) pro Monat
Zeitraum der Anwendung dieser Förderung: 01.01. bis 31.12.2024
Der Antragszeitraum des Unterkunftgebers hat je Vertriebenen mindestens einen Vorschreibungsstichtag (01.01./01.04./01.07./01.10.) zu enthalten.
Definition bzw. Abgrenzung „eines Monats“: Zu Beginn des Antragszeitraumes zählt ein Monat bis zum 15. des Monats als gesamter Monat und ab dem 16. des Monats als kein Monat. Umgekehrt zählt zum Ende des Antragszeitraumes ein Monat bis zum 15. des Monats als kein Monat und ab dem 16. des Monats als gesamter Monat.
Die Gemeindeabgaben (Wasser/Kanal/Müll) müssen bezahlt sein.
Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizulegen: Meldebestätigung der Vertriebenen
Förderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring
2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages
ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages