Jeder Betrieb, welcher in der Stadtgemeinde Fehring Lehrlinge ausbildet, bekommt pro Lehrling eine jährliche Förderung von € 100,00 in Form von 8-Städte Gutscheinen gewährt.
Die Berechnung der tatsächlichen Förderung erfolgt aliquot nach Lehrmonaten im Jahr.
Folgende Voraussetzung:
Schriftlicher Antrag
Antragstellung pro Lehrjahr im Nachhinein
Nachweis Berufsschulbesuch mit positivem Abschluss
Folgende Voraussetzungen:
Schriftlicher Antrag
Vollversicherungspflicht des Unternehmers/der Unternehmerin
Mind. 5 Jahre Betriebsdauer (Rückforderung bei Verlegung des Standortes aus der Stadtgemeinde Fehring)
Öffentlich zugängliches Geschäftslokal
1. Leerflächenbelebung - Zuzug oder einmalige Umsiedlung
Jeder Betrieb, der von auswärts in die Stadtgemeinde Fehring zuzieht oder einmalig im Gemeindegebiet umsiedelt und dadurch leerstehende Gebäude, Geschäftslokale und unbebaute Grundstücke belebt, erhält einen
einmaligen Marketingbeitrag in Höhe von € 700,00 in Form von 8-Städte-Gutscheinen und
die Möglichkeit für eine Gratiseinschaltung in der Stadtzeitung „Fehringer“.
2. Neugründer mit MitarbeiterInnen
Jeder Betrieb, welcher in der Stadtgemeinde Fehring neu gegründet wird und bei welchem
Kommunalsteuer anfällt, bekommt eine Förderung
in der Höhe des Anteils der zu entrichtenden Kommunalsteuer gewährt
einen einmaligen Marketingbeitrag in Höhe von € 700,00 in Form von 8-Städte-Gutscheinen,
wenn eine Leerflächenbelebung erfolgt
die Möglichkeit für eine Gratiseinschaltung in der Stadtzeitung „Fehringer“.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Entrichtung der Kommunalsteuer pünktlich erfolgt.
3. Neugründer: Ein-Mann/Frau Betrieb
Jeder Ein-Mann/Frau Betrieb, welcher in der Stadtgemeinde neu gegründet wird, erhält
einen einmaligen Marketingbeitrag in Höhe von € 700,00 in Form von 8-Städte-Gutscheinen und
die Möglichkeit für eine Gratiseinschaltung in der Stadtzeitung „Fehringer“.
4. Betriebsübernahme
Bei der Betriebsübergabe wird ein
einmaliger Marketingbeitrag in der Höhe von € 700,00 in Form von 8-Städte-Gutscheinen gewährt
und es besteht die Möglichkeit für eine Gratiseinschaltung in der Stadtzeitung „Fehringer“.
5. Startförderung CitiesApp
Jeder Betrieb, der erstmals eine kostenpflichtige Business-Seite bei der CitiesApp der Stadtgemeinde Fehring einrichtet, erhält einen
einmaligen Marketingbeitrag in der Höhe von € 50,00 in Form von 8-Städte-Gutscheinen gewährt
Voraussetzung: Vorlage Zahlungsnachweis des Business-Pakets
Voraussetzung:
Objekt mit mind. 3 Wohneinheiten
Es wird eine Förderung
eines einmaligen Marketingbeitrages in Höhe von € 700,00 in Form von 8-Städte-Gutscheinen gewährt und es besteht die
Möglichkeit für eine Gratiseinschaltung in der Stadtzeitung „Fehringer“.
Für alle Fördermodelle gilt:
Die Förderungen sind nach Eintritt des Förderungsgrundes, spätestens bis zum Ende des darauf folgenden Jahres, zu beantragen und mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular an die Wirtschaftsservicestelle der Stadtgemeinde Fehring zu übermitteln.
Verlegt der Gewerbetrieb innerhalb von 5 Jahren, nach Vergabe der Förderung, seinen Standort aus dem Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Fehring, kommt es zu einer Rückforderung.
Für eine Einschaltung in der Stadtzeitung „Fehringer“ bitten wir um Kontaktaufnahme mit der
Wirtschaftsservicestelle der Stadtgemeinde Fehring.
Grazerstraße 1, 8350 Fehring
In kaum einem anderen Land wird die Investition in erneuerbaren Energien derart hoch unterstützt. Unterstützt wird die Errichtung von Photovoltaikanlagen, thermischen Solaranlagen und umweltfreundlichen Heizungen.
Darüber hinaus gibt es attraktive Förderungen für die thermische Sanierung Ihres Betriebsgebäudes.
Nähere Informationen erhalten Sie in der Wirtschaftsservicestelle Fehring, im Gemeindeamt Unterlamm bzw. im Gemeindeamt Kapfenstein.
LEA GmbH
Auersbach 130, 8330 Feldbach
Email: office@lea.at