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Förderungen

Schullandwochen/Schulprojektwochen/Projektwochen Berufsschulen

Fördervoraussetzung: HWS der Schülerin/des Schülers in der Stadtgemeinde Fehring, Dauer der Schulveranstaltung mindestens 3 Tage. Schriftliche Antragstellung durch Eltern, mit Beilage Schulbestätigung über Teilnahme 40,00 Euro.

Die Förderung kann bis 31.8. des jeweiligen Schuljahres beantragt werden.

Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Förderungen Landwirtschaft

Muttertierprämie:

  • pro Mutterkuh bzw. pro belegfähiger Kälbin 14,00 Euro

  • pro Muttersau bzw. pro belegfähiger Jungsau 7,00 Euro

  • pro Mutterschaf 5,00 Euro

  • pro Mutterziege 5,00 Euro

Die Muttertierprämien sind von den Betrieben schriftlich mit einer Kopie der Tierliste (Stichtag 1.4.) bis spätestens 28.2. des Folgejahres zu beantragen.

Mobilitätszuschuss

pro Semester € 150,00

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Fehring

  • Studienerfolg über 15 ECTS-Punkte im betreffenden Semester

  • Zuschuss wird bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres gewährt

Die Förderung für das Wintersemester (WS) kann bis Beginn des nächsten Wintersemesters (WS) beantragt werden.

Die Förderung für das Sommersemester (SS) kann bis Beginn des nächsten Sommersemesters (SS) beantragt werden.

(WS 2023/24 bis 30.09.2024 / SS 2024 bis 29.02.2025)

Schulstartgeld

pro Schulanfänger bis zu € 150,00

Voraussetzung:

  • Hauptwohnsitz in Fehring

  • Besuch einer Schule in Fehring oder einer Sprengelschule die außerhalb der Stadtgemeinde liegt

  • der sprengelfremde Schulbesuch durch den Bürgermeister genehmigt ist

  • es sich um eine öffentliche Schule handelt

  • Vorlage der bereits bezahlten Rechnungen über Einkäufe in der Stadtgemeinde Fehring für den Schüler/die Schülerin.

Gefördert werden:

  • Schultasche

  • alle Schulartikel

  • Bekleidung

  • Turnbekleidung

  • Sport-, Haus- und Straßenschuhe.

Die Förderung kann ab Schulbeginn bis 28.02. des Schuljahres beantragt werden.

Verspätet eingebrachte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden.

Förderung für Unterbringung von Vertriebenen außerhalb der Grundversorgung

Quartiereigentümer:innen in Fehring können die Förderung beantragen

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Fehring hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 eine pauschale Förderung für die Unterbringung von Vertriebenen beschlossen.

Diese Förderung bezieht sich auf von den Vertriebenen selbst organisierten und gemieteten Wohnraum ohne Betreuung durch den Quartiergeber und kann von Eigentümern von Wohnobjekten im Gemeindegebiet der Stadtgemeinde Fehring beantragt werden.

Förderrichtlinien lt. GR-Beschluss vom 18.06.2024:

  • Anträge zur Förderung können zwischen 01.01. und 28.02.2025 eingebracht werden.

  • Fördersatz: € 31,83 pro Personen (Erwachsene und Kinder) pro Monat

  • Zeitraum der Anwendung dieser Förderung: 01.01. bis 31.12.2024

  • Der Antragszeitraum des Unterkunftgebers hat je Vertriebenen mindestens einen Vorschreibungsstichtag (01.01./01.04./01.07./01.10.) zu enthalten.

  • Definition bzw. Abgrenzung „eines Monats“: Zu Beginn des Antragszeitraumes zählt ein Monat bis zum 15. des Monats als gesamter Monat und ab dem 16. des Monats als kein Monat. Umgekehrt zählt zum Ende des Antragszeitraumes ein Monat bis zum 15. des Monats als kein Monat und ab dem 16. des Monats als gesamter Monat.

  • Die Gemeindeabgaben (Wasser/Kanal/Müll) müssen bezahlt sein.

  • Dem Antragsformular sind folgende Unterlagen beizulegen: Meldebestätigung der Vertriebenen

Musikschule Fehring

Förderung nur bei Besuch der Musikschule Fehring

2. Kind 1/3 Ermäßigung des Elternbeitrages

ab 3. Kind 2/3 Ermäßigung des Elternbeitrages